Basierend auf unserer Anfrage im Zusammenhang mit dem auf unserem Portal veröffentlichten Artikel „Selbstbefriedigung eines Mannes am Strand in Karlobag schockierte die Besucher“, den wir am 24-08-2024 veröffentlicht haben, als wir das Video des unangenehmen Vorfalls in Karlobag erhalten haben, haben wir eine Stellungnahme der Polizei Ličko-senj erhalten, die wir vollständig veröffentlichen:
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Sehr geehrter Herr Skledar,
bezüglich Ihrer Anfrage, die Sie uns per E-Mail am 24. August 2024 und heute geschickt haben, die sich auf den Vorfall bezieht, den Sie erwähnen und der sich am neuen Strand in Karlobag ereignet hat und auf Videoaufnahmen festgehalten wurde, die sich in Ihrem redaktionellen Besitz befinden, informieren wir Sie, dass wir aufgrund der Tatsache, dass die Polizeibeamten mit dem Inhalt der von Ihnen erwähnten Videoaufnahmen nicht vertraut sind, diese nicht kommentieren können.
Darüber hinaus ist Ihnen bekannt, dass Polizeibeamte auf alle Berichte reagieren, die ihnen vorgelegt oder zu denen sie gelangen, die sich auf mögliche Begehungen von Straftaten beziehen, die von Amts wegen verfolgt werden oder auf Vorschlag, sowie auf Störungen der öffentlichen Ordnung und Ruhe, und in solchen Fällen Maßnahmen und Handlungen im Rahmen ihrer Zuständigkeit ergreifen. Auch wenn Sie in Ihrer Anfrage das Datum des Vorfalls nicht angeben, informieren wir Sie, dass die Polizei Karlobag am 5. August 2024 gegen einen 32-jährigen polnischen Staatsbürger eine Anklage bei dem zuständigen Gericht erhoben hat und dem Verdächtigen vorgeworfen wird, am 5. August 2024 am Strand in Karlobag eine Ordnungswidrigkeit nach Artikel 14 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten gegen die öffentliche Ordnung und Ruhe begangen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen,
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Gesetz über Ordnungswidrigkeiten gegen die öffentliche Ordnung und Ruhe 2023-2023
Artikel 14 (NN 114/22, 47/23)
Wer an einem öffentlichen Ort die moralischen Gefühle von Bürgern beleidigt oder herabsetzt, wird wegen der Ordnungswidrigkeit mit einer Geldstrafe von 200,00 bis 1000,00 Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 30 Tagen bestraft.
Erstellungszeitpunkt: 29 August, 2024
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