Das Ministerium für Tourismus und Sport hat den Prozess der E-Konsultation mit der Öffentlichkeit über Entwürfe von Vorschlägen zu Regelungen bezüglich der Methodik zur Berechnung der Tragfähigkeit, der Erstellung von Destinationsmanagementplänen und Indikatoren zur Überwachung der Tourismusentwicklung und Nachhaltigkeit eingeleitet.
Diese Regelungen, die im Tourismusgesetz festgelegt sind, ermöglichen es den lokalen Gemeinschaften, ihre Tourismusdestinationen klarer zu definieren und zu profilieren. Beispielsweise können Städte und Gemeinden entscheiden, ob sie ein Vier- oder Fünf-Sterne-Ziel sein möchten und die Unterkunftskapazitäten verwalten. Sie können auch die Erteilung von Genehmigungen für bestimmte Arten von Unterkünften und Gastronomiebetrieben einschränken, wenn die Berechnung der Tragfähigkeit dies erforderlich macht. Diese Möglichkeit wird sogar auf Straßenebene verfügbar sein.
Der Entwurf des Vorschlags der Regelung zur Methodik der Berechnung der Tragfähigkeit definiert die Kapazität der Destination als die Anzahl von Touristen, die die Destination gleichzeitig besuchen können, ohne unzumutbare Störungen der physischen, wirtschaftlichen und soziokulturellen Umgebung zu verursachen und ohne die Zufriedenheit der Besucher zu verringern. Die Berechnung der Tragfähigkeit wird von Tourismusverbänden in Zusammenarbeit mit den lokalen Verwaltungseinheiten, die nach dem Tourismusentwicklungsindex (TDI) in die Kategorien I und II eingestuft sind, durchgeführt. Basierend auf diesen Berechnungen werden Empfehlungen zur Milderung der Unterschiede zwischen dem aktuellen Zustand und den gewünschten Änderungen erstellt.
Der Entwurf des Vorschlags der Regelung zur Methodik der Erstellung eines Destinationsmanagementplans konzentriert sich auf die Erstellung des Plans als Schlüsseldokument für die Entwicklung einer nachhaltigen Destination. Dieser Plan umfasst die Methodik der Erstellung, die Situationsanalyse, die Einbindung der wichtigsten Interessengruppen und die Definition bedeutender Projekte. Der Plan wird mit den strategischen Planungsakten, den Raumplänen und den Kulturdenkmalschutzplänen abgestimmt.
Der Entwurf des Vorschlags der Regelung zu Indikatoren zur Überwachung der Tourismusentwicklung und Nachhaltigkeit legt Indikatoren zur Berechnung des Tourismusentwicklungsindexes und eine Liste obligatorischer und spezifischer Indikatoren zur Überwachung der Nachhaltigkeit fest. Diese Indikatoren ermöglichen eine präzise Überwachung der Tourismusentwicklung auf lokaler Ebene, was den Entscheidungsträgern helfen wird, ihre Entscheidungen auf relevanten Daten zu basieren.
Den lokalen Verwaltungseinheiten wird ermöglicht, Entscheidungen über die Anzahl, die Art und die Kategorie von Gastronomiebetrieben und Unterkunftskapazitäten in Übereinstimmung mit dem Destinationsmanagementplan und den Raumplänen zu treffen. Alle Entscheidungen müssen auf der Berechnung der Tragfähigkeiten basieren, um die Nachhaltigkeit und die Lebensqualität der lokalen Bevölkerung zu gewährleisten.
Zusätzlich zu diesen Regelungen führt das Ministerium für Tourismus und Sport auch verschiedene Bildungsprogramme für lokale Tourismusverbände durch, um die ordnungsgemäße Anwendung der neuen Vorschriften sicherzustellen. Die Ausbildung umfasst Workshops, Seminare und Online-Kurse, die helfen, die neuen Richtlinien in der Praxis zu verstehen und umzusetzen.
Darüber hinaus plant das Ministerium im Rahmen des Projekts zur nachhaltigen Tourismusentwicklung die Einrichtung einer Plattform zur kontinuierlichen Überwachung und Bewertung von Tourismusaktivitäten. Diese Plattform wird die Erfassung von Echtzeitdaten ermöglichen, was die Anpassung und Planung von Tourismusaktivitäten nach den Grundsätzen der Nachhaltigkeit weiter erleichtern wird.
Der Prozess der E-Konsultation mit der interessierten Öffentlichkeit für alle drei Entwürfe der Vorschläge zu den Regelungen wird bis zum 25. August 2024 offen sein.
Erstellungszeitpunkt: 30 Juli, 2024
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